Wirtschaftsprüfung

kompetent & seriös.

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Unsere maßgeschneiderten Jahresabschlüsse sind Teil unseres beratungsorientierten Prüfungsansatzes.

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Unsere maßgeschneiderten Jahresabschlüsse sind Teil unseres beratungsorientierten Prüfungsansatzes.

Wirtschaftsprüfung der Kanzlei ALR Treuhand in München und Leipzig

Die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen ist abhängig von der Rechtsform und der Größe der Unternehmen häufig eine gesetzliche Verpflichtung. Darüber hinaus stellt der Jahres- bzw. der Konzernabschluss häufig gegenüber Dritten (z.B. Banken, potentiellen Anlegern, Öffentlichkeit) die entscheidende Visitenkarte des Unternehmens dar. Da die gesetzlichen Regelungen in vielen Bereichen bilanzpolitische Spielräume eröffnen, sind hier die genaue Sachkenntnis und umfassende Erfahrung unserer Wirtschaftsprüfer gefragt, um nicht nur einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden, sondern einen für das einzelne Unternehmen maßgeschneiderten Jahresabschluss abzubilden.

Daneben können sich aus unseren Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung von Jahresabschlüssen Hinweise auf Schwächen des internen Kontrollsystems, des Rechnungswesens, der Organisation oder anderer Bereiche des Unternehmens ergeben.

Unser beratungsorientierter Ansatz in der Wirtschaftsprüfung spiegelt sich dabei in der umfassenden Information der Unternehmensleitung über die aufgedeckten Schwachstellen und gezielten Empfehlungen zu deren Beseitigung wider. Dabei wird der Grundsatz der prüferischen Unabhängigkeit jederzeit gewahrt.

Neben den regelmäßig bzw. jährlich wiederkehrenden Aufgabenstellungen führen wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Sonderprüfungen zu den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen durch.

Unser Leistungsspektrum: 

•  Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen

•  Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO

•  Gründungsprüfungen

•  Sanierungsprüfungen

•  Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzungsprüfungen)

•  Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

•  Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG)

•  Prüfungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

•  Prüfungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

•  Prüfungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (DSD)

•  Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

•  Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung

•  Interne Revision bei von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen

•  Sonstige Sonderprüfungen (z.B. nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, Squeeze-Out Prüfungen nach § 327c AktG, sonstige aktienrechtliche Sonderprüfungen, Unterschlagungsprüfungen)


Beachten Sie auch unsere Leistungen Steuerberatung, Rechnungswesen und Sustainability Services.